Das System entspricht der DSGVO

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die meisten Datenverarbeiter, sowohl private wie öffentliche, EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.
Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr.

System Comoveo i Firma Polska Sp. Z oo z o. o. ist als Administrator Ihrer Daten und als die Stelle, die die Daten Ihrer Kunden verarbeitet, für Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten am 25. Mai 2018 vorbereitet und bereit. Ihre Daten werden sicher und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten auf gesicherten Servern von Amazon Inc. gespeichert, innerhalb der Europäischen Union. Nachfolgend sind die Funktionen und Fähigkeiten des Comoveo-Systems aufgeführt, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen.

1. Einwilligungserklärung im Datenschutz

Bei der Einrichtung eines Kontos im Comoveo-System kann der Benutzer der Verarbeitung personenbezogener Daten zustimmen. Die Zwecke der Datenverarbeitung werden beschrieben, so dass der Nutzer genau weiß, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken seine personenbezogenen Daten verwendet werden.

2. Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
In diesem Fall haben wir im Comoveo CRM-System die Möglichkeit, dieses Problem auf verschiedene Arten zu lösen. Beispielsweise können wir ein neues Checkbox erstellen, das im Falle eines Widerspruchs markiert wird, oder aus Sicht des Auftragnehmers ein neues Etikett hinzufügen, das über einen solchen Widerspruch spricht. Dank der Möglichkeit solcher Lösungen kann jede Person, die der Verwendung ihrer persönlichen Daten, beispielsweise für eine Marketingkampagne, widerspricht, leicht ausgelassen werden.

3. Zugriffsrecht auf Daten

Im Comoveo-System können wir Berichte erstellen, die alle Daten eines bestimmten Kunden enthalten. Dadurch können wir auf Wunsch der Person, deren Daten verarbeitet werden, einen Bericht erstellen, der alle seine persönlichen Daten im System enthält.

4. Das Recht auf Vergessenwerden

Das Recht auf Vergessenwerden (englisch: Right to be forgotten) soll sicherstellen, dass digitale Informationen mit einem Personenbezug nicht dauerhaft zur Verfügung stehen. Das Recht auf Vergessenwerden wird zuweilen verkürzt und unrichtig als „Recht auf Vergessen“ bezeichnet. Weil sich das Recht auf elektronisch gespeicherte Daten bezieht, spricht man auch vom „digitalen Radiergummi“.

Im Comoveo-System können Sie ganz einfach jedes Feld bezüglich personenbezogener Daten anonymisieren.

Das Comoveo-System bietet Ihnen als Verantwortliche für die Datenverarbeitung Ihrer Kunden und Auftragnehmer auch alle von der DSGVO geforderten Elemente – die Sicherheit der von Kunden gespeicherten Daten, die Möglichkeit, die vollständige und anonymisierte Erfassung von Kundendaten auf Anfrage zu löschen (ab 25. Mai 2018 – neue Versionen von Comoveo). Informationen zu den Regeln der neuen DSGVO finden Sie auch in den Comoveo-Nutzungsbedingungen.